Ketamin – illegale Partydroge oder erlaubtes Medikament

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Ketamin – illegale Partydroge oder erlaubtes Medikament – Bild: Dr. Spiecker

Ketamin ist in der Feier-Szene mittlerweile eine etablierte Partydroge. Doch im Gegensatz zu anderen Partydrogen wie Ecstasy, Speed u.s.w. befindet sich Ketamin irgendwie in einer Grauzone was die Legalität angeht. Denn eigentlich ist es ja ein Medikament. Genauer genommen gehört es zur Gruppe der Lokalanästhetika und findet Verwendung sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin. Ketamin gibt es in zwei Formen. Ketamin und S-Ketamin. Bei S-Ketamin handelt es sich um chemisch aufbereitetes Ketamin, bei dem die sedierende (beruhigende) und analgetische (schmerzstillende) Komponente stärker hervortritt.

Als Medikament wird es unter dem Namen Ketanest® gehandelt. S-Ketamin ist unter den Markennamen Ketanest-S® und Ketamin-S® in Apotheken erhältlich.
In der Feier-Szene kennt man es unter den Namen Keta, Special K, Vitamin K, oder K.
Die flüssige Substanz wird „aufgebacken“ und somit zu Pulver verarbeitet, dass man durch die Nase ziehen kann, in Kapseln zum Schlucken abgefüllt wird oder es bleibt in der flüssigen Form und wird mit Hilfe eines Nasensprayspenders nasal eingenommen.

Doch wie schaut es nun mit der Rechtslage aus? Fakt ist: Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, unterliegt aber nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ketamin ist in der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation aufgeführt.

Was heißt das genau? Ketamin zählt somit nicht zu den illegalen Drogen. Man muss Ketamin ärztlich verschrieben bekommen, um das Rezept mit der gewollten Substanz in der Apotheke legal zu erhalten. Das Problem ist nur, dass man Ketamin nicht mal eben so verschrieben bekommt. Weder Humanmediziner noch Veterinärmediziner geben in Europa Ketamin-Rezepte einfach so raus. Sagt man, man habe Schmerzen oder auch das Haustier habe Schmerzen, bekommt man aller Wahrscheinlichkeit nicht Ketamin, sondern ein anderes Medikament verschrieben. Selbst die Begründung, dass man ein Pferd zu kastrieren habe, zieht hier nicht, um legal an Ketamin ranzukommen. Laut diverser Internet-Portalen könnte eine sehr gute Beziehung zu einem Tierarzt doch helfen, hier unterstreichen wir, dass dieser Einfall nicht von uns kommt.

Wird man von der Polizei kontrolliert und man hat Ketamin bei sich, ist man auf der sicheren Seite, wenn man ein Rezept für das Medikament nachweisen kann. Jedoch gelten für Ketamin nicht die strengen Maßgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der Besitzt ist somit nicht strafbar.

Ketamin unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Die Paragraphen §§ 95, 96 AMG sagen aus, dass beim allzu freizügigen Umgang mit Ketamin (insbesondere wenn man damit unerlaubt Handel treibt) eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren verhängt werde.

Ketamin im Straßenverkehr:
Eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph § 24 a StVG kommt beim fahren unter Ketamineinfluss nicht in Betracht, da Ketamin nicht von dieser Vorschrift erfasst wird. Aber nicht zu früh freuen, denn Fahren unter Ketamineinfluss bedeutet einen Verstoß gegen Paragraphen §§ 315 c , 316 StGB. Insbesondere wenn keine medizinisch indizierte Einnahme vorliegt. Eine Strafe ist also durchaus zu erwarten, das heißt lieber zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen.
Die Wischtests der Polizei schlagen in der Regel nicht auf Ketamin, sondern nur auf die klassischen BtM an.
Das Stoffwechselprodukt Dehydro-Norketamin von Ketamin ist ein bis drei Tage nach dem Konsum nachweisbar.
Die Fahrerlaubnis kann bei Abhängigkeit oder übermäßigen Konsum von Ketamin nach den Nummern 9.3. / 9.4. der Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) der FeV in Gefahr geraten. Dann gibt es den Führerschein nur nach positiver MPU zurück, denn in beiden Fällen (Abhängigkeit und Missbrauch = regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) wird die Fahreignung verneint.

In UK sieht die Gesetzeslage schon anders aus. Wer auf Ketamin in UK feiern gehen will, macht sich allein mit dem Besitz strafbar. Dort wurde Ketamin als Droge der Klasse C eingestuft.

Quellen: Anwald.de, drugcom.de, strafverteidiger-schuller.de, Wikipedia

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