GEMA: Einigung mit Clubs, aber Tarif VR-Ö wackelt: „urheberrechtlich nicht zulässig“

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Der Dachverband der Musikveranstalter und die GEMA haben sich auf einen neuen Tarif für Musikkneipen, Clubs und Diskotheken geeinigt. Die unheilvolle Zahl von Erhöhungen von bis zu 1000 Prozent, die noch bis Anfang des Jahres kursierten, sind vom Tisch, die neuen Tarifgebühren sind wesentlich moderater, richten sich nach Eintritt und Raumgröße und sind teilweise über mehrere Jahre gestreckt. Los geht es mit dem neuen Gebührenmodell am 1. Januar 2014.
Nicht ganz so rosig sieht der Blog Berlin Mitte Insitut das Ergebnis und verweist u.a. nicht zu unrecht auf die Problem der Erfassung der Musik in Clubs hin und die dadurch entstandene Benachteiligung bei der Ausschüttung für eben eben jene Künstler, deren Musik im Club läuft.

Alle Details dazu gibt es hier:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/einigung-ueber-tarife-im-veranstaltungsbereich-erzielt-gema-und-bundesvereinigung-der-musikveransta.html

Und hier der Artikel des Berlin Mitte Instituts:
www.berlin-mitte-institut.de/wo-bleibt-der-protest-gegen-die-frisch-verhandelten-gema-tarife

„Nicht alles, was nachvollziehbar oder aus der Sicht der GEMA zweckmäßig erscheint, ist aber auch urheberrechtlich zulässig.“
Dafür droht der GEMA aber wieder von anderer Seite Ungemach. Vor wenigen Monaten wird ein Verein namens GDJC gegründet, um gegen fehlende Balance im Tarif VR-Ö anzugehen. Aus nicht näher bekannten Umständen haben sich mittlerweile fast alle Gründungsmitglieder (Claudia Holmeier, Torsten Funk, Norman Guthmann und Michael Beyer) aus dem Verein zurückgezogen und sind dem etablierten gemeinnützigen Verein DigitalAnalog e.V. beigetreten, um dort weiter gegen ungerechtfertigte Forderungen des Tarifen VR-Ö vorzugehen. Allerdings, so betont es Beyer, nicht um generell gegen Urheber und deren Rechte vorzugehen.
So die Hintergründe, nun zur eigentlichen Sache:

„Grundlegend ist erst einmal festzustellen, dass kein DJ, der nicht auch Veranstalter ist, VR-Ö bezahlen muss. Die Begründung findest du im Kommentar von Dr. Poll“, erklärt Michael Beyer. Dr. Günter Poll, Spezialist für Urheber-, Medien- und Sportrecht, der die Zulässigkeit des Tarifen VR-Ö für unzulässig hält, auf Grund mehrerer gravierende Mängel:
„Mit dem Tarif VR-Ö versucht die GEMA neuerdings nicht nur die Diskotheken sondern auch die einzelnen DJs abzukassieren. Bisher hatte sie von den Diskotheken – neben der Vergütung für die Wiedergabe von GEMA-Musik in den Diskotheken – einen Aufschlag für die Vervielfältigungen der Musik auf den von den DJs zur Wiedergabe verwendeten Medien (Computer, Laptop etc.) gefordert. Jetzt sollen nach diesem Tarif die DJs selbst für die Vervielfältigungen zahlen. Auf den ersten Blick erscheint dieser Systemwechsel als nachvollziehbar, weil die Herstellung dieser Vervielfältigungen nicht durch die Discotheken sondern die DJs erfolgt.

Nicht alles, was nachvollziehbar oder aus der Sicht der GEMA zweckmäßig erscheint, ist aber auch urheberrechtlich zulässig.

Denn im Urheberrecht gibt es den Grundsatz, dass nur solche Nutzungen selbständig lizensierbar sind, die technisch und wirtschaftlich eigenständig sind. Das trifft auf die Vervielfältigungen von Musik, die ein DJ zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe dieser Musik bei seinen Auftritten in Diskotheken vornimmt, nicht zu. Zwar handelt es sich zweifellos um Vervielfältigungen im Sinne von § 16 UrhG. Diese können aber nicht als solche – losgelöst von ihrer Verwendung im Diskothekenbereich – lizensiert werden, weil es insoweit lediglich um notwendige, aber rechtlich unselbständige Vorbereitungshandlungen für die damit bezweckte Nutzung (öffentliche Wiedergaben) geht. Der Tarif VR-Ö ist daher – abgesehen von weiteren Fehlern – mit dem geltenden Urheberrecht nicht zu vereinbaren.“

Der komplette Kommentar:
www.digitalanalog.org/phoenix/kommentar

Innerhalb 24 Stunden reagierte die GEMA auf das Statement von Dr. Poll mit einer Gegendarstellung:
www.digitalanalog.org/phoenix/antwort-der-gema

Woraufhin dieser ebenfalls reagierte und der GEMA „laienhafte Kommetare“ bescheinigte:
www.digitalanalog.org/phoenix/antwort-dr-poll

Es bleibt spannend, wir halten euch auf dem Laufenden …

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